Da, wo gebaut wird, egal ob im Innenbereich oder in neuen Baugebieten am Stadtrand, ist lange nicht eingehalten worden, was gemäß Landesbauverordnung bereits seit 1995  Gesetz war:

 

Landesbauordnung (LBO, § 9) “Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze” (1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. […].

Alles andere als ein Verbot von Schottergärten kann hiervon nicht abgeleitet werden. Explizit im Gesetz Erwähnung gefunden hat es nicht, damals war auch noch nicht abzusehen, dass sich so ein offensichtlicher Verstoß gegen diese gesetzliche Regel pandemieartig ausbreiten würde.

Es ist ärgerlich, dass das für das Bauordnungsrecht zuständige baden-württembergische Wirtschaftsministerium die Einhaltung des Gesetzes jahrelang  unter Hinweis auf den Nachsatz im Gesetz blockierte und Steinwüsten als zulässige „andere Verwendung“ ansah. Mit dem neuen Biodiversitätsstärkungsgesetz, seit August 2020 in Kraft, wurde die bisherige Gesetzeslage präzisiert und Schottergärten sind nun ausdrücklich verboten.

Deshalb ist es Aufgabe des Landratsamtes als untere Baubehörde, die Einhaltung der Vorschrift gegenüber der Bevölkerung, Bauträgern, Architekten, Gartenbaubetrieben und Baustoffhändlern zu kommunizieren und dafür Sorge zu tragen, dass sie beachtet wird. Genauso muss die Einhaltung von Pflanzvorschriften der Kommunen überwacht werden. Viele Neubaugebiete sind nicht nur wegen der Schottergärten sterile Zonen. Es ist deprimierend zu sehen, dass Menschen, die irgendwie im Grünen wohnen wollen, Natur weitgehend unterbinden und auf dem eigenen Grundstück gleichsam den „stummen Frühling“ verwirklichen. Auch Rasenroboter auf kurz getrimmten Sickerflächen, auf denen niemals etwas blühen darf – Mähroboter töten übrigens Insekten, Amphibien und verletzen im Nachtbetrieb mitunter sogar kleine Igel - und immergrüne Randgewächse erscheinen symptomatisch für den der Natur entfremdeten Menschen, der einzig an einem pflegeleichten Garten interessiert ist. Dabei können Gärten wunderbare Habitate zur Erhaltung der Artenvielfalt sein. Besteht neben der Einhaltung der von den Gemeinden für Neubaugebiete geforderten Mindestbepflanzung mit gebietsheimischen Arten nicht auch eine moralische Verpflichtung, der Natur etwas zurückzugeben, als Kompensation für die erfolgte Flächenversiegelung?

 

Angesichts des inzwischen vielfach dokumentierten Artenschwunds fordert der BUND - von Behörden wie Bürgern - einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf Grünflächen: Im Mittelpunkt muss immer die Frage stehen, wie möglichst viel Natur zugelassen werden kann.

 

Leider gibt es auch in Laichingen eine hohe Zahl von Schottergärten, die Natur verhindern. Diese Flächen müssten begrünt werden im Bemühen Naturräume zu ermöglichen. In Zeiten eines massiven Artensterbens, an dem in erster Linie die konventionelle Landwirtschaft und der nach wie vor rasante Flächenverbrauch für neue Bau- und Gewerbegebiete und entsprechende Verkehrswege schuld sind, wäre es eine wichtige Aufgabe, in den städtischen Siedlungsräumen – und zwar von privater und von öffentlicher Hand – Grünflächen  so zu gestalten, dass sie geeignete Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Kleintiere darstellen.



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